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upc:ueberpruefung_der_entscheidung_des_gerichts_erster_instanz

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Überprüfung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz

Regel 259 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das Verfahren zur Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz durch das Berufungsgericht.

Regel 259 (1) EPGVO → Einreichung eines Überprüfungsantrags
Beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Einreichung eines Antrags auf Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz.

Regel 259 (2) EPGVO → Fristen für die Einreichung eines Überprüfungsantrags
Legt die Fristen fest, innerhalb derer ein Antrag auf Überprüfung eingereicht werden muss.

Regel 259 (3) EPGVO → Entscheidung über den Überprüfungsantrag
Regelt, wie das Berufungsgericht über den Überprüfungsantrag entscheidet und welche Maßnahmen ergriffen werden können.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/ueberpruefung_der_entscheidung_des_gerichts_erster_instanz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1