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upc:regel_203_-_wiederholte_klage

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Regel 203 - Wiederholte Klage

Regel 203 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt den Fall einer wiederholten Klage bezüglich desselben Patents und zwischen denselben Parteien.

Regel 203 (1) EPGVO → Antrag auf Entfernung aus dem Register
Erlaubt dem Inhaber des Patents, das bereits Gegenstand der Klage ist, die Entfernung der Klage aus dem Register zu beantragen, wenn eine erneute Klage desselben Patents und zwischen denselben Parteien eingereicht wird.

Regel 203 (2) EPGVO → Entscheidung über den Antrag auf Entfernung
Legt fest, dass das Gericht über den Antrag auf Entfernung aus dem Register entscheidet und die Wiederholung der Klage unterbinden kann.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/regel_203_-_wiederholte_klage.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1