Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:pruefung_der_erwiderung_auf_die_nichtigkeitsklage

finanzcheck24.de

Prüfung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage

Regel 54 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass die Kanzlei die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage auf die Erfüllung der Formerfordernisse prüft.

Regel 54 (1) EPGVO

Die Kanzlei prüft die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage auf die Erfüllung der Formerfordernisse.

siehe auch

Regel 54 EPGVO → Prüfung der Formerfordernisse und weiterer Verfahrensablauf
Legt fest, dass die Kanzlei die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage und die Verletzungswiderklage auf die Erfüllung der Formerfordernisse prüft und den Beklagten bei Mängeln zur Behebung auffordert.

upc/pruefung_der_erwiderung_auf_die_nichtigkeitsklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1