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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:mitteilung_ueber_die_zustellung

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Mitteilung über die Zustellung

Regel 274 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt, dass die Kanzlei den Kläger über das Datum der Zustellung der Klageschrift informieren muss.

Regel 274 (3) EPGVO

Die Kanzlei unterrichtet den Kläger über das Datum, zu dem die Klageschrift gemäß Absatz 1 als zugestellt gilt.

siehe auch

Regel 274 EPGVO → Zustellung außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten
Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift nach internationalen Übereinkommen, auf diplomatischem oder konsularischem Wege und nach dem Recht des Zustellungsstaates.

upc/mitteilung_ueber_die_zustellung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1