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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:mehrfache_patente

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Mehrfache Patente

Regel 107 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt den Umgang des Gerichts mit Fällen, die mehrere Patente betreffen.

Regel 107 (1) EPGVO → Übersicht über Verfahren mit mehreren Patenten
Legt fest, dass alle weiteren relevanten Regelungen zur Anwendung kommen, wenn mehrere Patente die Grundlage eines Verfahrens bilden.

Regel 107 (2) EPGVO → Anwendung spezieller Regelungen
Erläutert, dass spezifische Regeln angewendet werden sollen, wenn diese relevante Bestimmungen über Verfahren, die mehrere Patente betreffen, beinhalten.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/mehrfache_patente.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1