Anzeigen:
Regel 107 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt den Umgang des Gerichts mit Fällen, die mehrere Patente betreffen.
Regel 107 (1) EPGVO → Übersicht über Verfahren mit mehreren Patenten
Legt fest, dass alle weiteren relevanten Regelungen zur Anwendung kommen, wenn mehrere Patente die Grundlage eines Verfahrens bilden.
Regel 107 (2) EPGVO → Anwendung spezieller Regelungen
Erläutert, dass spezifische Regeln angewendet werden sollen, wenn diese relevante Bestimmungen über Verfahren, die mehrere Patente betreffen, beinhalten.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de