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upc:inhalt_der_erwiderung_auf_die_nichtigkeitsklage

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Inhalt der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage

Regel 49 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die möglichen Inhalte der Erwiderung auf eine Nichtigkeitsklage.

Regel 49 (2) EPGVO

Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen: (a) einen Antrag auf Änderung des Patents, (b) eine Verletzungswiderklage.

siehe auch

Regel 49 EPGVO → Einreichung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage
Beschreibt die Fristen und möglichen Inhalte für die Einreichung der Erwiderung auf eine Nichtigkeitsklage durch den Beklagten.

upc/inhalt_der_erwiderung_auf_die_nichtigkeitsklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1