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upc:fristen_und_verfahren

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Fristen und Verfahren

Regel 157 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass die Berufung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden muss und beschreibt das Verfahren zur Einreichung der Berufung.

Regel 157 (2) EPGVO

Die Berufung muss innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden. Das Verfahren zur Einreichung der Berufung ist in Regel 221 beschrieben.

siehe auch

Regel 157 EPGVO → Berufung gegen die Kostenentscheidung
Erlaubt die Berufung gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters gemäß Regel 221.

upc/fristen_und_verfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1