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upc:folgen_der_nichtvorlage_der_vollmacht

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Folgen der Nichtvorlage der Vollmacht

Regel 285 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Konsequenzen, wenn die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt wird.

Regel 285 (3) EPGVO

Wird die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt, so kann das Gericht die Handlung des Vertreters als unwirksam betrachten.

siehe auch

Regel 285 EPGVO → Vollmachten
Beschreibt die Anforderungen an die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vertreter, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.

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