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upc:entscheidung_ueber_die_zulaessigkeit

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Entscheidung über die Zulässigkeit

Regel 217 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.

Regel 217 (1) EPGVO → Prüfung der Zulässigkeit durch das Berufungsgericht
Beschreibt, dass das Berufungsgericht die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüft und gegebenenfalls eine Entscheidung darüber trifft.

Regel 217 (2) EPGVO → Verfahren bei Unzulässigkeit
Regelt das Verfahren, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für unzulässig erklärt.

Regel 217 (3) EPGVO → Mitteilung der Entscheidung
Legt fest, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit den Parteien mitgeteilt wird.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/entscheidung_ueber_die_zulaessigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1