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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:elektronische_einreichung

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Elektronische Einreichung

Regel 327 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass Schriftsätze und andere Unterlagen bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form eingereicht werden müssen.

Regel 327 (1) EPGVO

Sämtliche Schriftsätze und andere Unterlagen sind bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form einzureichen, sofern diese Verfahrensordnung nichts anderes bestimmt.

siehe auch

Regel 327 EPGVO → Einreichung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form und die Bestätigung des Eingangs durch eine elektronische Quittung.

upc/elektronische_einreichung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1