Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:einreichung_eines_ueberpruefungsantrags

finanzcheck24.de

Einreichung eines Überprüfungsantrags

Regel 259 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Einreichung eines Antrags auf Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz.

Regel 259 (1) EPGVO

Ein Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz kann von einer Partei eingereicht werden, die durch die Entscheidung beschwert ist. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die Gründe für die Überprüfung darlegen.

siehe auch

Regel 259 EPGVO → Überprüfung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz
Beschreibt das Verfahren zur Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz durch das Berufungsgericht.

upc/einreichung_eines_ueberpruefungsantrags.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1