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Regel 5 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung sowie den Rücktritt von dieser.
Regel 5 (1) EPGVO → Antrag auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung
Beschreibt, wer berechtigt ist, einen Antrag auf Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu stellen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Regel 5 (2) EPGVO → Erstreckung auf ergänzende Schutzzertifikate
Regelt die Erstreckung des Antrags auf ergänzende Schutzzertifikate und die erforderlichen Schritte, wenn ein solches Zertifikat erteilt wurde.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.
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