Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:bestaetigung_abaenderung_oder_aufhebung_der_entscheidung

finanzcheck24.de

Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung

Regel 164 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) ermöglicht dem Berufungsgericht, die Entscheidung der ersten Instanz zu bestätigen, abzuändern oder aufzuheben.

Regel 164 (1) EPGVO

Das Berufungsgericht kann die Entscheidung der ersten Instanz bestätigen, abändern oder aufheben.

siehe auch

Regel 164 EPGVO → Entscheidungen des Berufungsgerichts
Beschreibt die Entscheidungen, die das Berufungsgericht treffen kann.

upc/bestaetigung_abaenderung_oder_aufhebung_der_entscheidung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1