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Regel 133 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, wie die streitwertabhängige Gebühr auf Basis des ermittelten Streitwerts berechnet wird.
Die streitwertabhängige Gebühr wird auf der Grundlage des ermittelten Streitwerts gemäß der Gebührenordnung des Einheitlichen Patentgerichts berechnet. Die Gebühr ist vom Antragsteller innerhalb der festgelegten Frist zu entrichten.
Regel 133 EPGVO → Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Regelt die Festsetzung des Wertes des Antrags auf Festsetzung von Schadenersatz und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr.
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