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Regel 218 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union und der in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln auf die Zustellung der Klageschrift.
Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung.
Regel 218 EPGVO → Zustellung der Klageschrift
Beschreibt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen.
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