Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:angaben_zur_beziehung_und_interessenkonflikten_des_zeugen

finanzcheck24.de

Angaben zur Beziehung und Interessenkonflikten des Zeugen

Regel 175 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben zur Beziehung des Zeugen zur Partei und zu möglichen Interessenkonflikten.

Regel 175 (3) EPGVO

Die schriftliche Zeugenaussage oder schriftliche Zusammenfassung der Aussage, die getätigt werden soll, muss angeben: (a) jede gegenwärtige oder vergangene Beziehung zwischen dem Zeugen und der Partei, die den Beweis anbietet, und (b) jeden tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikt, der die Unvoreingenommenheit des Zeugen beeinträchtigen könnte.

siehe auch

Regel 175 EPGVO → Schriftliche Zeugenaussage
Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für die Einreichung schriftlicher Zeugenaussagen.

upc/angaben_zur_beziehung_und_interessenkonflikten_des_zeugen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1