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Regel 124 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts in der Sache.
Das Gericht entscheidet in der Sache auf Grundlage der vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Entscheidung muss schriftlich begründet sein und die wesentlichen Erwägungen des Gerichts darlegen.
Regel 124 EPGVO → Entscheidung in der Sache
Beschreibt die Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts in der Sache, einschließlich der Anordnung von Schadenersatz oder Entschädigung und der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits.
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