Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:anforderungen_an_den_antrag_auf_aenderung_des_patents

finanzcheck24.de

Anforderungen an den Antrag auf Änderung des Patents

Regel 50 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an den Antrag auf Änderung des Patents.

Regel 50 (2) EPGVO

Jeder Antrag auf Änderung des Patents muss die in Regel 30.1(a) bis © bezeichneten Angaben enthalten und erläutern, warum die Änderungen die Anforderungen der Artikel 84 und 123 Absätze 2 und 3 EPÜ erfüllen, und warum die vorgeschlagenen geänderten Patentansprüche gültig sind. Regel 30.2 findet Anwendung.

siehe auch

Regel 50 EPGVO → Inhalt der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage und Verletzungswiderklage
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage und in einer Verletzungswiderklage enthalten sein müssen.

upc/anforderungen_an_den_antrag_auf_aenderung_des_patents.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1