Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:unrichtige_sachbehandlung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

patentrecht:unrichtige_sachbehandlung [2023/07/25 08:24] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1patentrecht:unrichtige_sachbehandlung [2024/09/16 08:07] (aktuell) mfreund
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Unrichtige Sachbehandlung (§ 9 PatKostG) ====== ====== Unrichtige Sachbehandlung (§ 9 PatKostG) ======
 +
 +§ 9 des [[Patentkostengesetz|Patentkostengesetzes]] regelt, dass Kosten, die durch eine unrichtige Behandlung der Sache entstanden sind, nicht erhoben werden dürfen.
 +
 +
 +
  
 Nach  § 9 PatKostG können Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben werden. Nach  § 9 PatKostG können Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben werden.
Zeile 7: Zeile 12:
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
-  * [[Patentkostengesetz ]]+PatKostG -> [[Patentkostengesetz]] \\ 
 +Legt die Gebühren für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Bundespatentgericht fest. 
 + 
 + 
  
patentrecht/unrichtige_sachbehandlung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/16 08:07 von mfreund