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- | Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt.((BGH, | + | Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt.((BGH, |
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§ 4 S. 1 PatG -> [[Erfinderische Tätigkeit]] | § 4 S. 1 PatG -> [[Erfinderische Tätigkeit]] |
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