Anzeigen:
Beim Amt wird ein Verwaltungsrat errichtet. Unbeschadet der Befugnisse, die dem Haushaltsausschuss im fünften Abschnitt — Haushalt und Finanzkontrolle — übertragen werden, übt er die nachstehend bezeichneten Befugnisse aus.
Der Verwaltungsrat stellt die in Artikel 125 genannte Liste von Kandidaten auf.
Er berät den Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amtes.
Er wird vor der Genehmigung von Richtlinien für die vom Amt durchgeführte Prüfung sowie in den übrigen in dieser Verordnung vorgesehenen Fällen gehört.
Soweit er es für notwendig erachtet, kann er Stellunahmen abgeben und den Präsidenten und die Kommission um Auskunft ersuchen.
GMV → gemeinschaftsmarken
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de