Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
grundrecht:rechtsweggarantie [2022/09/28 08:24] – angelegt mfreund | grundrecht:rechtsweggarantie [2024/01/25 08:37] – mfreund | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Rechtsweggarantie ====== | ||
+ | |||
+ | < | ||
+ | **Art. 19 (4) GG** | ||
+ | |||
+ | Wird jemand durch die [[öffentliche Gewalt]] in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der [[Rechtsweg]] offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | -> [[Garantie effektiven Rechtsschutzes]] \\ | ||
+ | -> [[Verfahrensrecht: | ||
+ | |||
+ | Die Verfassung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gewährleistet, | ||
+ | |||
+ | Dagegen ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, jedermann das Recht einzuräumen, | ||
+ | |||
+ | Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nur den Rechtsweg, nicht aber einen Instanzenzug.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist damit durch die Zuständigkeit des Bundespatentgericht für Einspruchsverfahren nicht verletzt.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Was die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen und die an sie zu stellenden Anforderungen angeht, lässt sich schon Art. 19 Abs. 4 GG kein Mindeststandard entnehmen. § 25a Satz 1 BVerfGG sieht etwa für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht lediglich die Führung eines Protokolls vor, ohne dessen Inhalt weiter zu konkretisieren. Auch Art. 33 EuGH-Satzung trifft keine näheren Regelungen zum Inhalt des zu führenden Protokolls. Art. 70 VerfO-EGMR enthält zwar detailliertere Regelungen und legt insoweit auch einzelne Anforderungen fest; er stellt deren Anwendung jedoch in das Ermessen des jeweiligen Kammerpräsidenten. Dahinter bleiben Art. 117 EPÜ und die auf ihm basierende Regel 124 AusfO nicht zurück. Danach wird über eine mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme eine Niederschrift aufgenommen, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Der für das deutsche Gerichtswesen in Art. 103 Abs. 1 GG spezialgesetzlich((vgl. BVerfGE 9, 89 <95 f.>; 18, 399 < | ||
+ | |||
+ | Das Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de