Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:reduzierung_der_ausgleichszahlung_bei_alternativer_befoerderung

finanzcheck24.de

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Reduzierung der Ausgleichszahlung bei alternativer Beförderung

Die Ausgleichszahlungen können um 50 % reduziert werden, wenn den Fluggästen eine alternative Beförderung angeboten wird, die nur eine geringfügige Verspätung verursacht.

Artikel 7 (2)

Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

siehe auch

Artikel 7 → Ausgleichszahlungen für Fluggäste
Regelt die Entschädigungshöhen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung.

eu/reduzierung_der_ausgleichszahlung_bei_alternativer_befoerderung.1726820153.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/20 08:15 von mfreund