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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:hoehe_der_ausgleichszahlung

finanzcheck24.de

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Höhe der Ausgleichszahlung

Die Höhe der Ausgleichszahlungen beträgt zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz.

Artikel 7 (1)

Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

siehe auch

Artikel 7 → Ausgleichszahlungen für Fluggäste
Regelt die Entschädigungshöhen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung.

eu/hoehe_der_ausgleichszahlung.1726820137.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/20 08:15 von mfreund