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eu:ausgleichsanspruch_bei_nichtbefoerderung_annullierung_oder_grosser_verspaetung

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-==== Art. 7 Abs. 2 Buchst. c FluggastrechteVO ==== 
- 
-Es entspricht in der Regel billigem Ermessen im Sinne von § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, dem Kläger  
-die Kosten aufzuerlegen, wenn er schon vor Rechtshängigkeit mit der Erhebung naheliegender  
-Einwendungen oder Einreden rechnen musste, etwa der Berufung auf eine Kürzung nach Art. 7  
-Abs. 2 Buchst. c FluggastrechteVO.((BGH, Urteil vom 27. August 2024 - X ZR 146/23)) 
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
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