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ep:zusammentreten_der_konferenz_der_minister

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Zusammentreten der Konferenz der Minister

Artikel 4a (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Konferenz der Minister mindestens alle fünf Jahre zusammentritt, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.

Artikel 4a (1) EPÜ

Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.

siehe auch

Artikel 4a EPÜ → Konferenz der Minister der Vertragsstaaten
Beschreibt die Einrichtung einer Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten.

ep/zusammentreten_der_konferenz_der_minister.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1