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====== Vollmachtspflichten für zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte ====== | ====== Vollmachtspflichten für zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte ====== | ||
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(3) Das EPA kann die Einreichung einer Vollmacht verlangen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies erfordern, insbesondere bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des zugelassenen Vertreters. | (3) Das EPA kann die Einreichung einer Vollmacht verlangen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies erfordern, insbesondere bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des zugelassenen Vertreters. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ | ||
+ | Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt. |
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