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ep:vollmachtspflichten_fuer_zugelassene_vertreter_und_rechtsanwaelte

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 ====== Vollmachtspflichten für zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte ====== ====== Vollmachtspflichten für zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte ======
  
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 (3) Das EPA kann die Einreichung einer Vollmacht verlangen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies erfordern, insbesondere bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des zugelassenen Vertreters. (3) Das EPA kann die Einreichung einer Vollmacht verlangen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies erfordern, insbesondere bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des zugelassenen Vertreters.
 </note> </note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\
 +Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.
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