Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:vertretung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
ep:vertretung [2024/09/19 07:50] mfreundep:vertretung [2024/09/19 07:52] (aktuell) mfreund
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Vertretung ====== ====== Vertretung ======
  
-Im Kontext des [[Europäisches Patentrecht|Europäischen Patentrechts]] bezieht sich "Vertretung" auf die Handlung, in der eine natürliche oder juristische Person durch eine andere Person vor dem [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] (EPA) vertreten wird. Die allgemeinen Grundsätze der Vertretung sind in Artikel Teil 7, Kapitel III EPÜ [-> [[uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente#Teil 7, Kapitel III EPÜ: Vertretung|Vertretung]]] beschrieben. [[ausfuehrungsordnung_zum_uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente#Teil 7, Kapitel XI EPÜ: Vertretung|Teil 7, Kapitel XI AO EPÜ]] regelt die Vertretung vor dem Europäischen Patentamt. Es umfasst die Bestellung eines gemeinsamen [[Vertreter|Vertreters]], die Einreichung von [[Vollmacht|Vollmachten]], das Zeugnisverweigerungsrecht von Vertretern und die Änderungen in der Liste der zugelassenen Vertreter.+Im Kontext des [[Europäisches Patentrecht|Europäischen Patentrechts]] bezieht sich "Vertretung" auf die Handlung, in der eine natürliche oder juristische Person durch eine andere Person vor dem [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] (EPA) vertreten wird. Die allgemeinen Grundsätze der Vertretung sind in Artikel Teil 7, Kapitel III EPÜ [-> [[uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente#Teil 7, Kapitel III EPÜ: Vertretung|Vertretung]]] beschrieben. [[ausfuehrungsordnung_zum_uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente#Teil 7, Kapitel XI EPÜ: Vertretung|Teil 7, Kapitel XI AO EPÜ]] regelt spezifische Aspekte der Vertretung vor dem Europäischen Patentamt. Es umfasst die Bestellung eines gemeinsamen [[Vertreter|Vertreters]], die Einreichung von [[Vollmacht|Vollmachten]], das Zeugnisverweigerungsrecht von Vertretern und die Änderungen in der Liste der zugelassenen Vertreter.
  
 Art. 133 EPÜ -> [[Allgemeine Grundsätze der Vertretung]]\\ Art. 133 EPÜ -> [[Allgemeine Grundsätze der Vertretung]]\\
ep/vertretung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/19 07:52 von mfreund