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ep:inkrafttreten_des_neuen_beschlusses_zur_vollmachtseinreichun

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-====== Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung ====== 
  
-Artikel 5 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024. 
- 
-<note> 
-**Artikel 5 - Inkrafttreten** 
- 
-Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft. 
-</note> 
- 
-===== siehe auch ===== 
- 
-ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ 
-Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt. 
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