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- | ====== Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung ====== | ||
- | Artikel 5 bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024. | ||
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- | **Artikel 5 - Inkrafttreten** | ||
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- | Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft. | ||
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- | ===== siehe auch ===== | ||
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- | ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ | ||
- | Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt. |
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