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Die in Absatz 1a) vorgesehene Entscheidung der Großen Beschwerdekammer ist für die Entscheidung der Beschwerdekammer über die anhängige Beschwerde bindend.
Art. 112 EPÜ → Entscheidung oder Stellungnahme der grossen Beschwerdekammer
Teil 6 EPÜ → Beschwerdeverfahren
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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