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ep:bezugszeichen_in_den_patentanspruechen

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ep:bezugszeichen_in_den_patentanspruechen [2024/09/27 14:05] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1ep:bezugszeichen_in_den_patentanspruechen [2024/11/10 13:14] (aktuell) – [Bezugszeichen in den Patentansprüchen] areichelt
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 **Regel 43 (7) EPÜ** **Regel 43 (7) EPÜ**
  
-Sind der europäischen Patentanmeldung Zeichnungen mit Bezugszeichen beigefügt, so sollen die in den Patentansprüchen angegebenen technischen Merkmale mit denselben, in Klammern gesetzten Bezugszeichen versehen werden, wenn dies das Verständnis des Patentanspruchs erleichtert. +Sind der europäischen Patentanmeldung Zeichnungen mit Bezugszeichen beigefügt, so sollen die in den Patentansprüchen angegebenen technischen Merkmale mit denselben, in Klammern gesetzten Bezugszeichen versehen werden, wenn dies das Verständnis des Patentanspruchs erleichtert. Die Bezugszeichen dürfen nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs herangezogen werden.
- +
-Die Bezugszeichen dürfen nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs herangezogen werden.+
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ep/bezugszeichen_in_den_patentanspruechen.1727445946.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1