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Artikel 3 definiert die zulässigen Methoden zur Unterzeichnung und Authentifizierung von Vollmachten vor dem EPA.
Vollmachten können durch eine eigenhändige Unterschrift, eine Faksimile-Signatur1, eine alphanumerische Signatur2 oder eine digitale Signatur unter den vom EPA festgelegten Bedingungen3 authentifiziert werden.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de