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Eine Gruppe von Erfindungen muss durch einen technischen Zusammenhang verbunden sein, der in einem oder mehreren gleichen oder entsprechenden besonderen technischen Merkmalen zum Ausdruck kommt. | Eine Gruppe von Erfindungen muss durch einen technischen Zusammenhang verbunden sein, der in einem oder mehreren gleichen oder entsprechenden besonderen technischen Merkmalen zum Ausdruck kommt. | ||
- | Regel 45 EPÜ -> [[Gebührenpflichtige Patentansprüche]]\\ | + | Regel 45 EPÜ -> [[Gebührenpflichtiger Patentanspruch]]\\ |
Enthält eine europäische Patentanmeldung mehr als fünfzehn Patentansprüche, | Enthält eine europäische Patentanmeldung mehr als fünfzehn Patentansprüche, | ||
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