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Zusammen mit Stellungnahmen, Berichtigungen oder Änderungen, die in Erwiderung auf Mitteilungen des Europäischen Patentamts nach Regel 70a Absatz 1 oder 2 [→ Erwiderung auf den erweiterten europäischen Recherchenbericht] oder Regel 161 Absatz 1 [→ Änderung der Anmeldung] vorgenommen werden, kann der Anmelder von sich aus die Beschreibung, die Patentansprüche und die Zeichnungen ändern.
Regel 137 (1) EPÜ → Verbot der Änderung während des Rechercheverfahrens
Regel 137 (3) EPÜ → Änderungen mit Zustimmungserfordernis
Regel 137 (4) EPÜ → Formale Erfordernisse an Änderungen
Regel 137 (5) EPÜ → Verbot der Änderung auf uneinheitliche oder nicht recherchierte Gegenstände
Regel 137-140 → Änderungen und Berichtigungen
Artikel 123 EPÜ → Änderung der europäischen Patentanmeldung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de