Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführend i.S. von § 3 UWG a.F., §§ 3, 5 UWG sein.
Als eine in diesem Sinne irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist beispielsweise eine Preiswerbung mit dem Hinweis auf eine darin enthaltene Umsatzsteuer anzusehen, wenn der Umsatzsteuerhinweis werbemäßig als Besonderheit herausgestellt wird. 1)