Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung

Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 2

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [→ Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern] ist die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung;

siehe auch

§ 3 (3) UWG → Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern
Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.