Eine lauterkeitsrechtlich unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit liegt vor, wenn der Verkehr eine Eigenschaft des Produkts als besonderen Vorzug ansieht, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist.1)
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG → Irreführende Produktangaben
Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn falsche oder täuschende Angaben zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung gemacht werden.