Unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Eine lauterkeitsrechtlich unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit liegt vor, wenn der Verkehr eine Eigenschaft des Produkts als besonderen Vorzug ansieht, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist.1)

siehe auch

§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG → Irreführende Produktangaben
Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn falsche oder täuschende Angaben zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder Dienstleistung gemacht werden.

1)
BGH, Urteil vom 11. Juli 2024 – I ZR 164/23 - Nikotinhaltige Liquids