Unwahre Angabe über die Billigung eines Verhaltenskodex

Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 3

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 [→ Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern] ist die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt;

siehe auch

§ 3 (3) UWG → Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern
Der Anhang des UWG listet geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind.