Tochtergesellschaft

Eine Muttergesellschaft kann für das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Tochtergesellschaft haftbar gemacht werden, wenn die Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt.1)

siehe auch

1)
EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-97/08 P, Akzo Nobel u.a. / Kommission