Suchtverstärkende Zusatzstoffen

Suchtverstärkende Zusatzstoffe sind Inhaltsstoffe, die dazu dienen, die Abhängigkeit oder das Suchtverhalten bei der Nutzung eines Produkts zu verstärken. Die Werbung mit der Angabe „keine suchtverstärkenden Zusatzstoffe“ ist unlauter , wenn diese Angabe irreführend ist oder gegen gesetzliche Regelungen, wie das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), verstößt. Diese Regelung untersagt irreführende Aussagen, die darauf abzielen, ein Produkt als weniger schädlich oder unbedenklich darzustellen, insbesondere wenn es um Zusatzstoffe geht, die auf die Verstärkung des Suchtverhaltens hinweisen könnten.

Die Werbung mit dem Fehlen von suchtverstärkenden Zusatzstoffen kann als irreführend angesehen werden, wenn sie gegen § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 TabakerzG verstößt, da dies eine wesentliche Information ist, die nach § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG aF nicht vorenthalten werden darf.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 11. Juli 2024 – I ZR 164/23 - Nikotinhaltige Liquids