Preisangaben für Dienstleistungen

Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.1)

siehe auch

§ 1 (1) PAngV → Erforderliche Angaben

1)
BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14 - Der Zauber des Nordens