Händler

Artikel 2 (d) der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG]) definiert Händler als jede natürliche oder juristische Person, die unter ihre kommerzielle oder berufliche Tätigkeit fallende Erzeugnisse verkauft oder zum Verkauf anbietet.

Artikel 2 (d) Richtlinie 98/6/EG

„Händler“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die unter ihre kommerzielle oder berufliche Tätigkeit fallende Erzeugnisse verkauft oder zum Verkauf anbietet.

siehe auch

Artikel 2 Richtlinie 98/6/EG → Begriffsbestimmungen
Definiert zentrale Begriffe wie „Verkaufspreis“, „Preis je Maßeinheit“, „Händler“ und „Verbraucher“.