Werbung fast identisch mit Computerwerbung I, jedoch hat der BGH auf Grund des neuen Verbraucherleitbildes entschieden, daß die Werbung nicht irreführend sei, da ein Computerkauf ein große Investition darstellt. Der Hinweis war leichter lesbar, da er im Gegensatz zu obigem Fall nicht Farbe auf Farbe, sondern schwarz auf weiß gedruckt war.