Zustellungsdatum

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird.1)

siehe auch

elektronisches Empfangsbekenntnis

1)
(BGH, Beschluss vom 29. Mai 2024 - I ZB 84/23