Die Normen §§ 911 bis 915h der Zivilprozessordnung (ZPO) sind weggefallen und enthalten keinen Text.
ZPO, Buch 8, Abschnitt 5 → Arrest und einstweilige Verfügung
Regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Anordnung von Arrest und einstweiligen Verfügungen, um die Sicherung von Ansprüchen zu gewährleisten.