Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Bereich der besonderen Gerichtsbarkeit, der sich mit der Klärung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat oder zwischen staatlichen Institutionen befasst.

Das Patentwesen und das Markenrecht gehören teilweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen über die Erteilung, Ablehnung, Löschung, Nichtigkeit oder den Widerruf von Patenten und Marken.

Das Bundespatentgericht ist eine verwaltungsgerichtliche Einrichtung, die über Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) entscheidet. Es behandelt Fälle wie die Erteilung oder den Widerruf von Patenten, Einsprüche und Nichtigkeitsverfahren.

siehe auch

Besondere Gerichtsbarkeit
Umfasst spezielle Gerichte, die sich mit spezifischen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Sozialrecht, Finanzrecht und Verwaltungsrecht befassen.