Unzulässigkeit der Berufung wegen Zuständigkeitsfragen

§ 513 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) schließt die Berufung aus, wenn sie darauf gestützt wird, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

§ 513 (2) ZPO

Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

siehe auch

§ 513 ZPO → Berufungsgründe
Legt die zulässigen Gründe für die Einlegung einer Berufung fest.