Ein Syndikusanwalt (auch Firmenanwalt, oder Syndikus) vertritt als Rechtsanwalt einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses.
Durch die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte wird der Syndikusanwalt wird in die BRAO integriert.
BRAO → Bundesrechtsanwaltsordnung