Eine Sollvorschrift ist eine Gesetzesvorschrift, die an Formulierungen wie „soll“ oder „in der Regel“ erkannt werden kann.
Liegt eine Soll-Vorschrift vor, so kann ein Rechtsbegehren nicht alleine deswegen zurückgewiesen werden, weil die fragliche Vorschrift nicht eingehalten wird.
Im Grunde ist die Soll-Vorschrift damit wohl sehr schwach, da eine Zurückweisung wegen des Nichteinhaltens einer Soll-Vorschrift nicht im Ermessen des Gerichts liegt.
Anders im öffentlichen Recht, in dem eine Sollvorschrift nicht zur Folge hat, dass ein Ermessen des Gerichts vorliegt, wie dies bei einer Kann-Vorschrift der Fall ist. Vielmehr ist eine Sollvorschrift ebenso verbindlich wie eine Muss-Vorschrift. Allerdings lässt eine Sollvorschrift bei Vorliegen besonderer (atypischer) Umstände ausnahmsweise ein Abweichen von der gesetzlich angeordneten Regelung zu.